Aufgrund der technischen Möglichkeiten ist es heutzutage problemlos möglich, ausserhalb der Räumlichkeiten des Arbeitgebers zu arbeiten. Eine dieser neuen Arbeitsformen ist das Homeoffice, das durch die Corona-Pandemie zwangsweise umgesetzt wurde und an der mancher Arbeitnehmer Gefallen gefunden hat. Doch es gibt einige Vorkehrungen, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer treffen müssen. Welche Maßnahmen das sind, und welche rechtlichen Vorgaben eingehalten werden müssen - wir haben alle wichtigen Informationen für Sie zusammengefasst.
Was bedeutet Homeoffice?
Die Arbeitsform des Homeoffice wird weder im Arbeitsgesetz (ArG) noch im Obligationenrecht (OR) ausdrücklich erwähnt, weshalb geltende Bestimmungen analog angewendet werden. Homeoffice wird als die Arbeit verstanden, die Arbeitnehmer regelmässig oder unregelmässig, ganz oder teilweise von zuhause ausüben. Der häusliche Arbeitsplatz ist durch elektronische Kommunikationsmittel mit dem betrieblichen Arbeitsplatz verbunden. Vom Homeoffice abzugrenzen sind Arbeitsleistungen im Rahmen des Heimarbeitsgesetzes (HArG), oder solche, die in einem fremden Privathaushalt verrichtet werden, zum Beispiel als Privatlehrer oder Haushaltshilfe.
Gesundheitsschutz im Homeoffice: Die richtige Arbeitsplatzgestaltung
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Arbeitnehmer im Homeoffice über mögliche physische und psychische Gefährdungen aufzuklären und sie anzuhalten, diese Massnahmen des Gesundheitsschutzes auch einzuhalten. Das setzt voraus, dass das Bewusstsein für Risikofaktoren geweckt und Arbeitnehmer zur Mitverantwortung angeleitet werden. Wer im Homeoffice arbeitet, übt regelmässig eine sitzende Tätigkeit aus, die zumeist am Computer stattfindet. Die gleichbleibende Sitzposition führt meistens zu einer ungünstigen ergonomischen Arbeitshaltung, die weitreichende Folgen haben kann. Dazu gehören
Um diese negativen Folgen zu vermeiden, ist die korrekte Umsetzung wichtiger ergonomischer Kriterien unabdingbar. Dazu gehören beispielsweise eine ergonomische Sitzposition, eine optimale Arbeitsplatzbeleuchtung, die Bildschirmanpassung sowie die Schaffung einer optimalen Arbeitsplatzumgebung.
Die optimale Arbeitsplatzgestaltung
Gesundheitsschutz im Homeoffice funktioniert nur, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen arbeiten. Während der Arbeitgeber im Unternehmen jederzeit die Möglichkeit hat, die Einhaltung des Gesundheitsschutzes zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren, ist das im Homeoffice nicht möglich. Die unmittelbare Aufsicht des Arbeitgebers entfällt, sodass er auf die Mitarbeit des Arbeitnehmers angewiesen ist, die entsprechenden Massnahmen im Homeoffice korrekt umzusetzen. Insoweit ist der Arbeitnehmer verpflichtet, im Homeoffice die Vorgaben des Arbeitgebers bezüglich des Gesundheitsschutzes und die allgemein anerkannten Regeln zu befolgen. Im Unternehmen wie im Homeoffice gilt der Grundsatz: Je besser der Arbeitsplatz eingerichtet ist, umso geringer ist das Risiko, dass sich körperliche Beschwerden einstellen. Deshalb sind Arbeitnehmer angehalten, das vorhandene Mobiliar für das Homeoffice möglichst so zusammenzustellen, dass es den ergonomischen Anforderungen genügt.
Anforderungen an eine optimale Gestaltung des Arbeitsplatzes:
Die Arbeit im Homeoffice birgt auch psychosoziale Risiken. Das gilt insbesondere in Bezug auf die mangelnde Kommunikation und den fehlenden Austausch mit Arbeitskollegen. Das kann belastende Auswirkungen auf die Gesundheit haben. Deshalb ist es sinnvoll, wenn Arbeitgeber Kommunikation in digitaler Form etablieren, die in regelmässigen Abständen stattfindet, zum Beispiel Videokonferenzen. Eine weitere Alternative sind verbindliche Anwesenheitstermine im Unternehmen, um den Austausch zwischen den Mitarbeitern und mit der Führungsebene zu fördern und die im Homeoffice bestehenden psychosozialen Risiken zu senken.
Ein Beitrag von myjob.ch