Der Bund warnt vor ausländischen Anbietern, die gefälschte Lehrabschluss-Diplome verkaufen. Das Risiko, aufzufliegen, ist laut Anwalt Martin Steiger gross.
Herr Steiger*, mit welchen Konsequenzen muss man konkret rechnen, wenn man sich mit einem gefälschten Diplom bewirbt?
Die Gefahr, angezeigt und verurteilt zu werden, ist gross. Man muss lebenslang damit rechnen, aufzufliegen. Wer Zeugnisse gebraucht, um das berufliche Fortkommen zu erleichtern, kann sich der Ausweisfälschung strafbar machen. Es handelt sich um ein Offizialdelikt, das mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden kann. Bei einer Verurteilung erfolgt ein Strafregistereintrag und die weitere berufliche Laufbahn kann ruiniert sein.
Ist das Fälschen von Lehrabschlusszeugnissen ein neues Phänomen?
Nein, das gab es schon immer. Früher wurde ein Zeugnis eher selbst gefälscht, während es heute entsprechende Angebote im Netz gibt. Wir leben in einer Zeit, wo Titel und gute Abschlüsse wichtig sind. Wer auf dem Papier keinen guten Abschluss vorweisen kann, hat es schwer. In diesem Umfeld ist es verlockend, ein Diplom mit ein paar Klicks im Netz fälschen zu lassen.
Wie sollen Firmen vorgehen, die einen Betrug vermuten?
Bei Zweifeln ist es ratsam, das Originaldokument zu verlangen. Auch gibt es die Möglichkeit, Referenzen einzuholen, um sicherzustellen, ob jemand einen Abschluss tatsächlich erworben hat. Liegt eine Fälschung vor, kann die Polizei oder Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden.
Warum sind der Bund oder auch betroffene Firmen machtlos, um gegen solche Anbieter aus dem Ausland etwas zu unternehmen?
Gegen ausländische Anbieter rechtlich vorzugehen, ist schwierig. Die schweizerischen Strafverfolgungsbehörden sind nur ausnahmsweise für Straftaten im Ausland zuständig. Die internationale Rechtshilfe in Strafsachen ist aufwendig, und allenfalls handelt es sich je nach Land nicht einmal um eine Straftat.
*Martin Steiger ist IT-Rechtsanwalt in Zürich.
20min.ch, Februar 2019