Die Bestimmungen des Arbeitsvertrags (Art. 319 ff. OR) sind auch auf befristete Arbeitsverhältnisse sowie bei Teilzeitarbeitsverträgen oder Arbeit auf Abruf anwendbar. Dasselbe gilt grundsätzlich bezüglich der Regelungen der beruflichen Vorsorge. Die Versicherungspflicht entsteht von Gesetzes wegen, wenn und insoweit der erzielte.. Mehr
Teilzeitarbeit wird als Arbeit definiert, für die eine kürzere regelmässige Arbeitszeit gilt als beim Vollzeitpensum. Aushilfs- und Gelegenheitsarbeit liegt dagegen vor, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmenden je nach Arbeitsanfall beansprucht, unabhängig davon, ob jeder Einsatz das Einverständnis des Arbeitnehmenden voraussetzt.. Mehr
Der Lohn, den der Arbeitnehmer verdient, kann auf verschiedene Weise bestimmt sein. Gewöhnlich wird der Angestellte für die Zeit, in der er dem Arbeitgeber zur Verfügung steht, entlöhnt. Diesem Zeitlohn steht der Leistungslohn gegenüber. Bemessungsgrössen sind hier insbesondere Menge und.. Mehr
Art. 321c Abs. 2 OR führt aus, dass der Arbeitgeber im Einverständnis mit dem Arbeitnehmer die Überstundenarbeit innert eines angemessenen Zeitraumes durch Freizeit von mindestens gleicher Dauer ausgleichen kann. Wird die Überstundenarbeit nicht durch Freizeit ausgeglichen und wird nichts anderes schriftlich.. Mehr
Mit der Probezeit soll dem Vorgesetzten und den Mitarbeitern die Gelegenheit gegeben werden, die gegenseitige Zusammenarbeit zu proben und zu prüfen, ob sie sich auf unbestimmte Zeit zur Zusammenarbeit verbinden wollen. Die im Obligationenrecht festgelegte Probezeit von einem Monat für.. Mehr
Das Temporärarbeitsverhältnis umfasst folgende drei Rechtsverhältnisse: erstens einen Vertrag zwischen der Organisation für temporäre Arbeit (Verleiher) und dem Kunden, mit dem der Verleiher dem Entleiher gegen Entgelt die Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers verspricht, zweitens ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem.. Mehr
Ein befristetes Arbeitsverhältnis endigt in der Regel ohne Kündigung (Art. 334 Abs. 1 OR). Wird ein befristetes Arbeitsverhältnis nach Ablauf der vereinbarten Dauer stillschweigend fortgesetzt, so gilt es als unbefristetes Arbeitsverhältnis (Art. 334 Abs. 2 OR). Nach Ablauf von 10 Jahren kann jede Vertragspartei.. Mehr
Arbeitsverhältnisse gibt es verschiedene. Grundlegend ist die Unterscheidung zwischen dem befristeten und dem unbefristeten Arbeitsvertrag. Ein befristeter Arbeitsvertrag endet ohne Kündigung (Art. 334 Abs. 1 OR). Ausgeschlossen ist damit die ordentliche Kündigung. Sie kann jedoch vertraglich vorgesehen sein. Hingegen steht.. Mehr
Sonntagsarbeit ist für manche ein Reizwort. Namentlich kirchliche Kreise und Gewerkschaften stehen ihr kritisch gegenüber und wehren sich gegen Lockerungen des Sonntagsarbeitsverbots. Geregelt ist das Verbot im Arbeitsgesetz (ArG) und unter anderem in dessen Verordnungen 1 und 2 (ArGV 1.. Mehr