Was Lohnnachgenuss bedeutet, dürfte den wenigsten Arbeitgebern und Arbeitnehmern geläufig sein. Dieser Begriff umschreibt die Folgen, die der Tod des Arbeitnehmers auf die Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers hat. Mit dem Tod des Arbeitnehmers erlischt - regelmässig im Unterschied zur Situation, wenn.. Mehr
Mit jeder Lohnzahlung hat der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine schriftliche und detaillierte Abrechnung zu übergeben (OR 323b I). Diese Lohnabrechnung ist vom Lohnausweis zu unterscheiden, den er dem Angestellten zusätzlich - regelmässig nach Ablauf einer Steuerperiode beziehungsweise bei einer Beendigung.. Mehr
Die Bestimmungen des Arbeitsvertrags (Art. 319 ff. OR) sind auch auf befristete Arbeitsverhältnisse sowie bei Teilzeitarbeitsverträgen oder Arbeit auf Abruf anwendbar. Dasselbe gilt grundsätzlich bezüglich der Regelungen der beruflichen Vorsorge. Die Versicherungspflicht entsteht von Gesetzes wegen, wenn und insoweit der erzielte.. Mehr
Schwarzarbeit kann Verschiedenes bedeuten. Gewöhnlich steht der Begriff für Arbeit, die unter Umgehung von Vorschriften des Sozialversicherungs-, Ausländer- oder Steuerrechts geleistet wird. Ebenfalls als Schwarzarbeit bezeichnet wird daneben eine Tätigkeit, die der Arbeitnehmer in Verletzung seiner Treuepflicht aus dem Arbeitsverhältnis.. Mehr
Zahlreiche Betriebe beschäftigen gleichzeitig Angestellte unterschiedlicher Berufe. Im Baugewerbe beispielsweise zählen nicht selten Maurer, Maler und Gipser zur Belegschaft eines Betriebs. Unter solchen Umständen können verschiedene Gesamtarbeitsverträge (GAV) aufeinander treffen, die für dieselben Arbeitsverhältnisse Geltung beanspruchen. Es stellt sich dabei.. Mehr
Gesamtarbeitsverträge (GAV) sind Verträge zwischen Arbeitgebern oder deren Verbänden und den Gewerkschaften, die Vorschriften über Abschluss, Inhalt und Beendigung der einzelnen Arbeitsverhältnisse enthalten (OR 356 I). Diese normativen Bestimmungen gelten für die am betreffenden GAV beteiligten Arbeitnehmer und Arbeitgeber (OR.. Mehr
Arbeitsgerichtliche Prozesse haben ihre Besonderheiten. Dies beginnt bereits bei der Frage nach dem zuständigen Gericht. Bei Arbeitsverhältnissen ohne Auslandbezug gibt darauf das Gerichtsstandsgesetz (GestG) Antwort. Zuständig sind für Klagen beider Vertragsparteien alternativ nicht nur die Gerichte am Wohnsitz oder Sitz.. Mehr
Teilzeitarbeit wird als Arbeit definiert, für die eine kürzere regelmässige Arbeitszeit gilt als beim Vollzeitpensum. Aushilfs- und Gelegenheitsarbeit liegt dagegen vor, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmenden je nach Arbeitsanfall beansprucht, unabhängig davon, ob jeder Einsatz das Einverständnis des Arbeitnehmenden voraussetzt.. Mehr
Ein Arbeitnehmer kann sich gemäss Art. 340 Abs. 1 OR gegenüber dem Arbeitgeber einseitig verpflichten, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses seinen früheren Arbeitgeber nicht zu konkurrenzieren. Aufgrund des Gesetzestextes in Art. 340a Abs. 2 OR ergibt sich jedoch, dass der Richter bei der Beurteilung eines.. Mehr
Mit dem Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU und deren Mitgliedsstaaten ist der Normalarbeitsvertrag (NAV) wieder vermehrt ins Gespräch gekommen. Als eine der flankierenden Massnahmen ist er neben Gesamtarbeitsverträgen (GAV) für die Einführung von Mindestlöhnen in jenen Branchen oder.. Mehr
Auf privatwirtschaftliche Arbeitsverhältnisse sind in der Schweiz vornehmlich die Regeln des Obligationenrechtes (Arbeitsvertragsrecht, Art. 319 ff. OR) sowie die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes und der dazugehörigen Verordnungen anwendbar. Demgegenüber können öffentlichrechtliche Arbeitgeber wie Gemeinden, Kantone und Bund für ihre Arbeitsverhältnisse ein eigenes.. Mehr
Endet ein Arbeitsvertrag, so ist der Arbeitnehmer nicht weiter zur Arbeitsleistung verpflichtet. Auch hat der Arbeitgeber nun grundsätzlich keinen Lohn mehr zu bezahlen. Hingegen bedeutet das Ende eines Arbeitsverhältnisses nicht, dass sämtliche Vertragspflichten erlöschen. Manche dieser Pflichten bestehen vielmehr weiter,.. Mehr
Eine Mitwirkung der Angestellten bei Entscheidungen des Arbeitgebers kommt auf verschiedene Weise in Frage. Unterschieden wird danach, auf welcher Ebene (z. B. Arbeitsplatz, Betrieb) sie stattfindet. Zudem kann sie als Mitwirkung des einzelnen Arbeitnehmers (Individualrecht) oder der Gesamtheit der Angestellten bzw... Mehr
Arbeit ist nicht nur «Tagewerk». Häufig wird sie auch nachts geleistet. Allerdings ist Nachtarbeit nicht unproblematisch. Bekannt sind ihre möglichen negativen Auswirkungen auf die Gesundheit und das soziale Umfeld der arbeitenden Personen. Für Angestellte, die dem Arbeitsgesetz unterstehen, ist Nachtarbeit.. Mehr
Bei der Frage nach Rechten und Pflichten in einem Arbeitsverhältnis ist jeweils auch abzuklären, ob darauf ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) zur Anwendung gelangt. Darunter wird ein überbetrieblicher Vertrag zwischen Arbeitgebern oder deren Verbänden einerseits und den Arbeitnehmerverbänden (Gewerkschaften) anderseits verstanden. Dieser.. Mehr
Eines der massgeblichen Kriterien für die Abgrenzung eines Arbeitsvertrages von anderen Verträgen auf Arbeitsleistung ist die Weisungsgebundenheit des Arbeitnehmers und seine Eingliederung in die Organisation des Arbeitgebers. Art. 321 d OR stellt fest, dass der Arbeitgeber über die Ausführung der.. Mehr
Der Lohn, den der Arbeitnehmer verdient, kann auf verschiedene Weise bestimmt sein. Gewöhnlich wird der Angestellte für die Zeit, in der er dem Arbeitgeber zur Verfügung steht, entlöhnt. Diesem Zeitlohn steht der Leistungslohn gegenüber. Bemessungsgrössen sind hier insbesondere Menge und.. Mehr
Arbeitsverhältnisse gibt es verschiedene. Grundlegend ist die Unterscheidung zwischen dem befristeten und dem unbefristeten Arbeitsvertrag. Ein befristeter Arbeitsvertrag endet ohne Kündigung (Art. 334 Abs. 1 OR). Ausgeschlossen ist damit die ordentliche Kündigung. Sie kann jedoch vertraglich vorgesehen sein. Hingegen steht.. Mehr
Das Kantonsgericht Basel-Landschaft hatte zu entscheiden, ob zwischen einem Fitnesscenter und einer Sportinstruktorin sowie gleichzeitig Aufseherin des Kinderhortes dieses Fitnesscenters ein Auftrags- oder ein Arbeitsverhältnis bestand. Dabei skizzierte das Gericht vier Kriterien, welche ein Rechtsverhältnis als Arbeitsvertrag qualifiziert: Arbeitsleistung im.. Mehr
Das Arbeitsgesetz gilt grundsätzlich für alle öffentlichen und privaten Betriebe. Für Betriebe oder Heime, die nicht Teil der Kantonal- oder Gemeindeverwaltung und auch keine öffentlichrechtliche Anstalten ohne Rechtspersönlichkeit oder Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, gelten die arbeitsgesetzlichen Bestimmungen mit den.. Mehr
Ein befristetes Arbeitsverhältnis endigt in der Regel ohne Kündigung (Art. 334 Abs. 1 OR). Wird ein befristetes Arbeitsverhältnis nach Ablauf der vereinbarten Dauer stillschweigend fortgesetzt, so gilt es als unbefristetes Arbeitsverhältnis (Art. 334 Abs. 2 OR). Nach Ablauf von 10 Jahren kann jede Vertragspartei.. Mehr