Die Kündigung ist eine «einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung». Dies bedeutet, dass der Absender der Kündigung das Risiko trägt, dass der Empfänger das Kündigungsschreiben auch rechtzeitig empfängt. Verschickt der Arbeitgeber erst Ende des Monats die schriftliche Kündigung per Einschreiben und nimmt der.. Mehr
Aufgrund des Bundesgerichtsentscheides vom 5. Dezember 2005 (4C.313/2005) muss das Telekom-Unternehmen Orange seinen Mitarbeitenden die Schichtzulagen auch während der Ferien bezahlen. Artikel 329d OR gesteht den Arbeitnehmern für die Ferien den gesamten darauf entfallenden Lohn und eine angemessene Entschädigung für ausfallenden.. Mehr
Sommerzeit ist Ferienzeit. Zahlreiche Angestellte freuen sich nun auf eine kürzere oder längere Auszeit zur Erholung von ihrer beruflichen Tätigkeit. Allerdings bereiten Ferien in der Regel nicht nur Freude. Zuweilen liegt dies daran, dass sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber über dieses.. Mehr